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Senat bestätigt Todd Blanche als Generalstaatsanwalt mit knapper Mehrheit
Der U.S. Senat hat Todd Blanche, einen ehemaligen Anwalt von Donald Trump, mit 50 zu 49 Stimmen als Generalstaatsanwalt bestätigt.

Der U.S. Senat hat Todd Blanche mit einer knappen Mehrheit von 50 zu 49 zum neuen Generalstaatsanwalt bestätigt. Diese Entscheidung fiel am frühen Samstagmorgen nach einem umstrittenen Bestätigungsprozess, der Bedenken hinsichtlich Blanches Unabhängigkeit aufgrund seiner Verbindungen zum ehemaligen Präsidenten Donald Trump aufwarf.
Zwei republikanische Senatoren, Susan Collins aus Maine und Lisa Murkowski aus Alaska, stimmten gegen Blanche und gesellten sich damit zur demokratischen Opposition gegen seine Nominierung. Berichten zufolge rührten ihre Bedenken von der Sorge her, welche Auswirkungen die Ernennung eines ehemaligen Verteidigers von Trump auf eine so bedeutende Position im Justizministerium haben könnte.
Viele demokratische Senatoren äußerten während der Anhörung Bedenken und argumentierten, dass Blanches frühere Verbindungen die Integrität des Amtes gefährden könnten. Auch einige Republikaner äußerten deutliche Besorgnis über das notwendige Gleichgewicht der Macht und die Unabhängigkeit, die im Amt des Generalstaatsanwalts erforderlich sind.

Trotz der Opposition unterstützten andere republikanische Senatoren Blanches Nominierung, was zu seiner Bestätigung führte. Die Abstimmung wurde als bedeutender Sieg für Trump beschrieben, der nun einen engen Verbündeten an der Spitze des nationalen Strafverfolgungsamtes sieht.
Die Bestätigung wird voraussichtlich weiterhin unter Beobachtung stehen, da das Justizministerium den Ruf hat, unabhängig vom Einfluss des Weißen Hauses zu agieren – ein Grundsatz, den einige Gesetzgeber mit Blanches Ernennung nun in Frage stellen.
Der Bestätigungsprozess verdeutlichte die tiefen Spaltungen nicht nur innerhalb der Demokratischen Partei, sondern auch unter den Republikanern, während die Partei versucht, die Loyalität zu Trumps Vermächtnis mit den traditionellen Parteiwerten in Einklang zu bringen, die das Rechtsstaatsprinzip betreffen.