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Der französische Verfassungsrat lehnt das Verbot von sozialen Netzwerken für unter 15-Jährige ab
Der französische Verfassungsrat hat das Gesetz aufgehoben, das die Nutzung sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige verbot, und argumentiert, es verletze die Meinungsfreiheit.

Der französische Verfassungsrat hat ein Gesetz blockiert, das den Zugang zu sozialen Netzwerken für unter 15-Jährige verbieten sollte. Die Regelung war von Präsident Emmanuel Macron initiiert worden und sollte am 1. September dieses Jahres in Kraft treten.
Laut dem Rat stellte dieses Verbot eine "disproportionale Verletzung" der Meinungsfreiheit von Kindern dar. Die Entscheidung des Gerichts stellt einen erheblichen Rückschlag für die Regierung von Macron dar, die versucht hatte, strengere Beschränkungen für die Nutzung sozialer Netzwerke durch Jugendliche einzuführen.
Der Rat forderte die Regierung zudem auf, Bedenken hinsichtlich der Rechte von Minderjährigen im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit im digitalen Kontext zu berücksichtigen. Über eine weitere Maßnahme aus demselben Gesetz, die die Nutzung von Mobiltelefonen in Sekundarschulen ab September verbieten sollte, äußerte sich der Rat jedoch nicht.

In dieser Situation hat Macron Premierminister Sébastien Lecornu beauftragt, eine neue Version des Gesetzes vorzubereiten. Ziel ist es, diese Gesetzesreform bis zum Frühjahr 2027 vorzulegen, um die Kontrolle über die Nutzung sozialer Netzwerke durch Minderjährige voranzutreiben.
Die Aufhebung des Gesetzes hat in der politischen Sphäre zu unterschiedlichen Kommentaren geführt, mit gespaltenen Meinungen über den besten Umgang mit der digitalen Sicherheit von Jugendlichen. Einige argumentieren, dass Beschränkungen nötig seien, um Minderjährige zu schützen, während andere verteidigen, dass die Maßnahmen sich auf Bildung und digitale Kompetenz konzentrieren sollten.
Die Diskussion über die Regulierung der Nutzung sozialer Netzwerke durch Minderjährige in Frankreich verdeutlicht die Spannung zwischen Schutz und Meinungsfreiheit, ein Thema, das weiterhin zentral im öffentlichen und legislativen Diskurs bleiben wird. Frankreich wollte mit diesem Verbot in Europa Pionierarbeit leisten, doch die Entscheidung des Verfassungsrats markiert einen Wendepunkt in diesem Bestreben.