Inland
Bundesregierung plant Verbot des begleiteten Trinkens für Jugendliche
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Ausnahmeregelung für das Trinken von Alkohol bei Jugendlichen abzuschaffen, die derzeit das begleitete Trinken von 14- und 15-Jährigen erlaubt.

In Deutschland müssen Jugendliche mindestens 16 Jahre alt sein, um Alkohol konsumieren zu dürfen. Bislang gilt jedoch eine Ausnahme: Unter der Aufsicht eines Erziehungsberechtigten dürfen auch 14- und 15-Jährige Bier und Wein trinken. Diese Regelung hat in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt, da sie die Möglichkeiten der Jugendlichen, unter kontrollierten Bedingungen Alkohol zu konsumieren, erweitert hat.
Die Bundesregierung hat nun beschlossen, diese Ausnahme abzuschaffen. Nach den aktuellen Plänen wird das sogenannte begleitete Trinken für die Altersgruppen 14 und 15 Jahre künftig nicht mehr erlaubt sein. Die Entscheidung folgt auf anhaltende Debatten über den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol im Jugendalter und die Notwendigkeit, den Jugendschutz zu stärken.
Die Abschaffung der speziellen Regelung betrifft alle Bundesländer und zielt darauf ab, die Rechte und Pflichten im Hinblick auf den Alkoholgenuss für Jugendliche zu vereinheitlichen. Aktuell dürfen Jugendliche unter Aufsicht von Erwachsenen Alkohol konsumieren, was möglicherweise zu einer verstärkten Vertrautheit mit den Risiken des Alkoholkonsums führen kann.
Die Bundesregierung verweist auf wissenschaftliche Studien, die belegen, dass frühzeitiger Alkoholgenuss negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Jugendlichen haben kann. Angesichts dieser Erkenntnisse erachtet die Regierung ein strengeres Vorgehen als notwendig, um die Gesundheit der jungen Bevölkerung zu schützen.
Es bleibt abzuwarten, wie die geplante Regelung von der Öffentlichkeit und den betroffenen Eltern sowie Erziehungsberechtigten aufgenommen wird. Die Änderungen sollen in naher Zukunft in Gesetzesform gegossen werden.